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  • Als E-Bike wird ein Fahrrad mit Elektroantrieb bezeichnet. Der Fahrer wird nur dann unterstützt, wenn er selbst die Pedale tritt. Das E-Bike ist rechtlich mit dem Fahrrad gleichgestellt, wenn es mit einem maximal 250 Watt starken Motor ausgestattet ist und die maximale Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt ist.

  • Als Vorteil können die geringen Emissionen im Vergleich zu anderen motorisierten Verkehrsmitteln angesehen werden.

  • E-Bikes werden nicht nur privat genutzt. Postdienste, die Polizei, Firmenfuhrparks und Lieferdienste sind regelmäßige Nutzer des Elektrofahrrads.

Allgemein:

E-Bike

E-Bike Stellplätze

liegen teilweise unterirdisch. Der andere Teil befindet sich im öffentlichen Raum in der Nähe von Verkehrsknotenpunkten. Pro E-Bike wird eine Fläche von 2,5 m² in Anspruch genommen (2 m² Fahrradstellplatz + 0,5 E-Säule).

(Neufert, 40 Auflage, S. 228)

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